Bei der Grabpflege unterscheiden wir zwei Auftragsmöglichkeiten:
1. Entweder als Vorsorge oder nach einem Todesfall geben Sie die Grabstätte für die gesamte Ruhezeit in Auftrag. Die Art der Ausführung wird mit uns vereinbart, ist aber nur mit Komplettgrabpflege
möglich.
Die Kosten werden einmalig an die Friedhofsgärtnergenossenschaft bezahlt. Von dort werden wir kontrolliert und einmal jährlich ausbezahlt.
Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentvollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte mit dem Friedhofsgärtner und der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG Verträge über Grabpflege für längere Dauer abschliessen.
Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit einem Vorsorge-Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern. Eine Kündigung des Vertrags durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei vorzeitigem Erlöschen des Grabnutzungsrechts.
Dauergrabpflege heißt:
Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner EG